Als Beamter auf Lebenszeit stehen Sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherren. Im Gegenzug kommt dieser in besonderem Maße für Ihre Versorgung im Ruhestand, bei Dienstunfähigkeit oder im Falle der Krankheit auf.

Leider ist diese Versorgung nicht mehr so komfortabel wie früher.

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